Welche Versicherungen sind für Engagierte in Initiativen und Organisationen wichtig? Wir erklären, wie die unterschiedlichen Personenkreise und Schadensfälle abgesichert werden können.
Für Engagierte in Organisationen sind vor allem Haftpflicht- und Unfallversicherungen von Bedeutung. Sie treten für unterschiedliche Personenkreise und unterschiedliche Schadensfälle ein.
Haftpflichtversicherungen
Eine Haftpflichtversicherung tritt grundsätzlich immer dann ein, wenn ein Dritter, also nicht der Versicherte (hier der Engagierte), einen Sach- oder Personenschaden erleidet.
Viele Menschen haben eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Allerdings umfasst diese häufig nicht Schäden, die im Rahmen eines freiwilligen Engagements entstehen. Eine gesetzliche Haftpflichtversicherung für Engagierte gibt es ebenfalls nicht. Daher sollte eine Verbraucherinitiative, wenn möglich, eine Haftpflichtversicherung für ihre Engagierten abschließen.
Für Engagierte in nichtrechtsfähigen Organisationen, wie Initiativen oder Selbsthilfegruppen, hat das Land Nordrhein-Westfalen eine Haftpflicht-Sammelversicherung abgeschlossen (→ weitere Infos). Die Versicherung gilt auch für die gemeinwohlorientierte Tätigkeit, die von NRW ausgehend in einem anderen Land oder im Ausland ausgeübt wird, und auch dann, wenn für das Engagement eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Nicht über das Land versichert ist die Verbraucherinitiative selbst. Eine Registrierung ist nicht notwendig; es reicht die Meldung im Schadensfall. Es gilt jedoch zu beachten, dass nicht jede Verbraucherinitiative als ehrenamtliche Tätigkeit durch die Landesversicherung anerkannt wird.
zusammengefasst
- Die Haftpflicht-Sammelversicherung des Landes NRW gilt nur für Engagierte in Verbraucherinitiativen, die nicht rechtsfähig sind.
- Aufwandsentschädigungen stehen dem Versicherungsschutz nicht entgegen.
- Es ist keine Registrierung oder Beitragszahlung notwendig.
Unfallversicherungen
Eine Unfallversicherung tritt ausschließlich im Falle einer Verletzung des Versicherten (hier des Engagierten) ein; Sachschäden bei Versicherten oder sonstige Schäden bei Dritten sind nicht gedeckt. Die Unfallversicherung erstattet Arzt- und Heilbehandlungskosten, Krankentransport- und Krankenhauskosten und sie bezahlt bei Invalidität und Tod.
Freiwillig Engagierte sind automatisch bei der Unfallkasse NRW versichert; es bedarf keiner gesonderten Anmeldung. Der gesetzliche Versicherungsschutz gilt allerdings nur bei unentgeltlicher Tätigkeit. Werden lediglich Aufwendungen ersetzt, hebt dies nicht den Unfallversicherungsschutz auf.
Zusätzlich dazu hat das Land auch für den Unfallschutz eine Sammelversicherung abgeschlossen. Auch sie gilt sowohl für Engagierte in NRW als auch für ehrenamtliche Tätigkeit, die von hier ausgehend in einem anderen Land oder im Ausland ausgeübt wird. Der Schutz umfasst zudem die direkten Wege von und zu den Einsätzen.
zusammengefasst
- Engagierte in NRW sind sowohl bei der Unfallkasse NRW (nur bei unentgeltlicher Tätigkeit) als auch über eine Sammelversicherung des Landes unfallversichert.
- Es ist keine Anmeldung oder Beitragszahlung notwendig.
Zwischen freiwilligem Engagement und Ehrenamt bestehen juristische Unterschiede, aus welchen sich unterschiedliche Rechte und Pflichten ableiten. Diese sind auch bei Versicherungs- und Haftungsfragen zu beachten. Mehr dazu unter → Rechte und Pflichten