Die geeignete Gartenfläche
Zur Anlage von Gemeinschaftsgärten eignen sich Baulücken, brach liegende Flächen oder Innenhöfe von Häuserblocks. Dächer von Tiefgaragen, Randbereiche von öffentlichen Grünflächen oder Areale innerhalb bestehender Parkanlagen sind ebenfalls gut für das urbane Gärtnern nutzbar. Grundsätzlich gilt es, die Augen offen zu halten und dann im ersten Schritt den Eigentümer der Fläche zu ermitteln und anzusprechen. Städte und Gemeinden sowie Kirchengemeinden verpachten Grundstücke bei einer gemeinwohlorientierten Nutzung häufig kostenlos.
Tipps für die Suche nach der Fläche
- Fragt bei Wohnungsbaugesellschaften, Schulen, Kindergärten, Altenheimen oder Privatpersonen nach, ob sie Flächen fürs Gärtnern zur Verfügung stellen wollen. Je nach thematischer Ausrichtung des Gartens können solche Einrichtungen wertvolle Unterstützer oder Kooperationspartner für das urbane Gärtnern sein.
- Prüft beim Stadtplanungsamt, ob auf der Wunschfläche das Gärtnern und die Errichtung von kleinen Gebäuden wie Geräteschuppen zulässig ist. Nehmt Kontakt zur Bauaufsichtsbehörde auf, um zu klären, ob ihr für euer Vorhaben eine Baugenehmigung benötigt.
- Manche Städte weisen bereits Flächen für das gemeinschaftliche Gärtnern im Stadtgebiet aus. Dies ist z.B. bei nicht mehr genutzten Spielplatzflächen der Fall. Es lohnt sich, danach auf den Internetseiten der Stadt oder Gemeinde zu recherchieren.
- Prüft, ob das Grundstück gut zu Fuß, mit dem Rad oder ÖPNV erreichbar ist.
Kriterien für die Wahl der Fläche
- Das Gedeihen der Pflanzen hängt von den Standortbedingungen, Licht, Temperatur und Wasser ab. Die Bodenart und -qualität ist ein wichtiger Faktor für die Bepflanzung. Eventuell gibt es für die Wunschfläche ein Bodengutachten (z.B. bei der Stadt, vielleicht unterstützt auch die Universität vor Ort). Ansonsten empfiehlt es sich, den Schadstoffgehalt des Bodens untersuchen zu lassen, besonders wenn es sich um eine Industriebrache handelt.
Tipp: Falls sich herausstellt, dass der Boden nicht zum Gärtnern geeignet ist, kann die Bepflanzung in Kisten, Hochbeeten und Säcken erfolgen. - Wasser ist für das Gärtnern ein Muss. Deshalb bietet es sich an, Regentonnen und -segel aufzustellen. In den Sommermonaten reicht das Regenwasser für die Bewässerung der Pflanzen jedoch meist nicht aus. Falls sich ein Brunnen auf dem Grundstück befindet, sollte die Wasserqualität getestet werden. Brunnenwasser ist häufig schadstoffbelastet und entspricht nicht immer Trinkwasser-Kriterien. Einige Gartenprojekte entnehmen Wasser aus öffentlichen Hydranten (Trinkwassernetz). Für den Wasserverbrauch und Standrohre fallen Gebühren an. Einen eigenen Wasseranschluss zu legen ist sinnvoll, wenn die Gartenfläche über einen längeren Zeitraum gepachtet ist. Bei der Nutzung von Trinkwasser fallen in der Regel Abwassergebühren an.
Tipp: Bei der Einrichtung eines Wasseranschlusses und den damit verbundenen Kosten kann eventuell die Stadt helfen. - Es stellt sich die Frage, ob ein Stromanschluss nötig ist. Häufig kommt ihr auch ohne Strom aus, indem ihr das Gras mit der Sense oder dem Handrasenmäher kürzt und andere nicht elektrische Geräte einsetzt.
Tipp: Kooperiert mit der Nachbarschaft und fragt, ob ihr gegen eine Gebühr Strom nutzen dürft. - Für einen Gemeinschaftsgarten ist interessant, in welchem Umfeld er angesiedelt ist. Gibt es unmittelbar Anwohner oder andere Initiativen, die sich direkt einbinden lassen oder ggf. durch neue Aktivitäten gestört fühlen?
Tipp: Bindet eure Nachbarn frühzeitig ein. - Versiegelte oder zeitlich nur begrenzt zur Verfügung stehende Flächen (Zwischennutzung) eignen sich zum Gärtnern in Hochbeeten, Kisten und Säcken. Vertikalbeete stellen eine gute Alternative bei Platzproblemen dar, indem Pflanzgefäße an Mauern, Gittern und Zäunen befestigt werden. Auch ausrangierte Taschen, Beutel, zugenähte Jeans oder Reissäcke können als Pflanztaschen dienen. Für kleine Pflanzen reichen Tetra-Verpackungen, Konservendosen oder Plastikflaschen, die mit Haken und Bändern an Spalieren oder Ranghilfen hängen.
Grundstück pachten – ja oder nein?
Viele Gemeinschaftsgärten haben einen festen Standort und verfügen über einen mehrjährigen Pachtvertrag. Damit Gärten und Gemeinschaften sich entwickeln können, sind längerfristige Pachtverträge wünschenswert. Städte, Kirchengemeinden und Privatpersonen verpachten Grundstücke für gemeinnützige Vorhaben.
Bei der Zwischennutzung von Grundstücken, für die es Verträge mit kurzer Laufzeit gibt, wird meist ein mobiler Garten angelegt. Das heißt, der Anbau erfolgt in Hoch- und Vertikalbeeten, Bäckerkisten, Reissäcken und anderen Gefäßen.